K&K Dein Automakler
Vermittlung und Verkauf von deinem Neu- oder Gebrauchtfahrzeug
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Finanzierung
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung und Verkauf von Kraftfahrzeugen
I. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche abgeschlossenen Vermittlungsaufträge zwischen der Firma K&K Dein Automakler (nachfolgend K&K) und dem Verkäufer (Auftraggeber). Die Geltung dieser AGB wird von dem Verkäufer (Auftraggeber) mit Abschluss des Vermittlungsauftrags als verbindlich anerkannt. Der Verkäufer (Auftraggeber) bezahlt an K&K die laut Vermittlungsauftrag vereinbarte Courtage. Für den Käufer ist die Vermittlung courtagefrei.
II. Vertragsabschluss
K&K vermittelt im Auftrag des Verkäufers das Kundenfahrzeug an einen Käufer. Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. K&K überprüft in diesem Zusammenhang auch nicht die Wirksamkeit und die im Kaufvertrag vereinbarten Inhalte. Eine Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Der Verkauf (Vermittlung) erfolgt ausnahmslos zwischen zwei Privatpersonen und schließt eine Garantie und/oder eine Sachmängelhaftung grundsätzlich aus. Das Unternehmen K&K wird nicht Teil des Kaufvertrages.
III. Pflichten des Vermittlers
K&K vermittelt das Fahrzeug nicht unter dem festgesetzten Kundenpreis. Die Ermittlung des Marktwertes wird durch den Verkäufer festgelegt und nur der Verkäufer entscheidet über einen verbindlichen Verkaufspreis. K&K inseriert das Fahrzeug in den gängigen Printmedien und/oder im Internet. Der Umfang aller Werbetätigkeiten liegt im Ermessen von K&K. Das Fahrzeug wird ausschließlich als Privatverkauf, ohne Sachmängelhaftung, angeboten. Eine Fahrzeugaufbereitung und ein Wertgutachten durch einen Sachverständigen sind gegen Rechnung und Aufwandsentschädigung möglich. Das Kundenfahrzeug wird in der Halle (Ausstellung) von K&K eingelagert und steht so potenziellen Interessenten für eine Besichtigung bereit. K&K organisiert alle Besichtigungstermine und begleitet den Verkauf bis zum Abschluss des gültigen Kaufvertrages. Das Fahrzeug darf interessierten Kunden für eine Probefahrt bereitgestellt werden, allerdings nur in Begleitung eines K&K-Mitarbeiters. Während der Einlagerungs- und Standzeit ist das Fahrzeug (z.B. Diebstahl/Vandalismus) nicht versichert. Der Verkäufer (Auftraggeber) ist selbst für eine Versicherung während der Einlagerungszeit verantwortlich. Eine Erfolgs- oder Vermittlungsgarantie sowie eine Sachmängelhaftung werden nicht übernommen. Für Schäden, die am Fahrzeug nach Übergabe des Kunden (Auftraggeber) an K&K entstehen oder bereits bestanden haben (versteckte Mängel/Schäden), übernimmt K&K keine Haftung.
IV. Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer ist verantwortlich, dass die erforderlichen Fahrzeugangaben (z.B. Unfallfrei) wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden. Dies beinhaltet insbesondere alle verkehrstechnischen Eigenschaften sowie etwaig vorhandene bekannte und versteckte Mängel. Der Verkäufer sichert in diesem Zusammenhang zu, Eigentümer des Fahrzeuges und damit verfügungsberechtigt zu sein. Kommt ein Kaufvertrag trotz erfolgreicher Vermittlung aufgrund von vorsätzlich verschwiegenen wesentlichen Eigenschaften oder unbekannten Eigenschaften des Fahrzeuges durch den Verkäufer nicht zustande, so ist K&K berechtigt, eine Stornogebühr mindestens 1000,-€ netto, zu verlangen. Diese Regelung der Stornogebühren zählt auch bei einer 90-tägigen berechtigten Stornierung des Kaufvertrages seitens des Käufers, z.B. wegen nachträglich festgestellten Unfallschäden oder auch erheblichen technischen Mängeln.
V. Kosten
Nach Auftragserteilung wird eine einmalige Service-Pauschale für Studiofotos, Video-Produktion, Werbetext etc. (auf Anfrage) berechnet. Die Provision zwischen 2,0% – 4,5% vom Bruttolistenpreis wird bei Vertragsabschluss festgelegt. K&K ist ausschließlich als Vermittler tätig und übernimmt keinerlei Gewährleistung& Garantie.
VI. Zahlung
Nach Abschluss des Kaufvertrages behält K&K eine Kopie des Kaufvertrages und rechnet die Provision ab. Die vereinbarte Provision ist innerhalb von 5 Tagen zu begleichen oder kann auf Wunsch, bei Barzahlung oder Überweisung auf das K&K Treuhandkonto, mit der Verkaufssumme durch K&K verrechnet werden. Sonderleistungen, z.B. Fahrzeugaufbereitung, Reparaturen etc., werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde zahlt an K&K eine Vermittlergebühr in Höhe von 350,-€ netto bei einer Stornierung wird diese Gebühr für den Aufwand zusätzlich berechnet mit einer Abnutzungsgebühr.
VII. Haftungsausschluss
K&K haftet wegen Verletzung vertraglich geregelter Pflichten lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf die typischen unvorhersehbaren Schäden. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für etwaige Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und K&K. Anspruchsgegner für derartige Sachmängel o.ä. ist allein der Verkäufer. Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht, sofern gesetzliche zwingende Regelungen dem entgegenstehen. Probefahrten zur technischen
Überprüfung oder auch zur Reduzierung (Vorbeugung) von eventuellen Standschäden werden von K&K genehmigt und sind vom Auftraggeber erwünscht.
VIII. Verschiedenes
K&K behält sich vor, nach Ablauf von 12 Monaten das Fahrzeug aus der Vermittlung herauszunehmen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
IX. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
K&K behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen, abzuändern oder anzupassen. Auf die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausschließlich auf der Internet-Seite von K&K hingewiesen. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten dann mit sofortiger Wirkung in Kraft.
X. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Als ausschließlicher Gerichtsstandort wird der Firmensitz von K&K vereinbart.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies den Inhalt im Übrigen unberührt. Die ungültige Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.